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Barrierefreie Websites

Websites, die sich auch ohne Maus und mit Screenreader bedienen lassen.

Barrierefrei heißt: Die Seite funktioniert auch für Menschen, die schlecht sehen, keine Maus benutzen können oder sich Texte vorlesen lassen. Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) das für viele Onlineangebote, die sich an Verbraucher richten.

Website prüfen lassen Was wir prüfen

Maßstab
WCAG 2.2, Stufe AA
Gesetz
BFSG, gilt seit 28. Juni 2025
Betrifft vor allem
Onlineshops und Websites, auf denen Verträge geschlossen werden
Prüfung
automatische Tests und Durchsicht von Hand

Rechtlicher Rahmen

Wen das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz betrifft

  • Betroffen

    Das Gesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen. Dazu gehören vor allem Onlineshops, je nach Ausgestaltung auch Buchungs- oder Bestellstrecken auf einer Website.

  • Ausgenommen

    Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

  • Reine Informationsseiten

    Eine Website, die nur über Ihren Betrieb informiert und auf der kein Vertrag geschlossen wird, fällt nach verbreiteter Auffassung nicht unter das Gesetz. Barrierefrei aufgebaut sein sollte sie trotzdem, weil sie sonst einen Teil Ihrer Besucher ausschließt.

  • Informationspflicht

    Wer unter das Gesetz fällt, muss außerdem in leicht zugänglicher Form beschreiben, wie das Angebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Prüfung

Was wir bei einer Prüfung ansehen

  • TastaturAlle Links, Menüs und Formulare sind mit der Tab-Taste erreichbar, der Fokus ist jederzeit sichtbar.
  • KontrasteText mindestens 4,5 : 1 zum Hintergrund, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3 : 1.
  • VergrößerungBei 320 Pixel Breite, das entspricht 400 % Zoom, bleibt alles lesbar, ohne seitlich zu scrollen.
  • GliederungScreenreader springen über Überschriften und Bereiche durch die Seite. Dafür muss die Reihenfolge stimmen.
  • BilderInhaltstragende Bilder haben einen Alternativtext, reine Schmuckbilder werden beim Vorlesen übersprungen.
  • FormulareJedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehlermeldungen stehen direkt am Feld und werden vorgelesen.
  • ZielgrößenSchaltflächen und Links sind mindestens 24 × 24 Pixel groß und lassen sich am Handy sicher treffen.
  • BewegungNichts bewegt sich länger als fünf Sekunden ohne Pause, die Einstellung „Bewegung reduzieren“ wird beachtet.

Automatische Tests wie axe oder Lighthouse finden nur einen Teil dieser Punkte. Ob die Reihenfolge beim Vorlesen Sinn ergibt oder ein Linktext auch ohne Umgebung verständlich ist, prüfen wir von Hand.

Ablauf

So läuft eine Prüfung ab

  1. Bestandsaufnahme

    Wir prüfen die wichtigsten Seitentypen, etwa Startseite, Leistungsseite und Kontaktformular, bei Shops auch Warenkorb und Bestellablauf.

  2. Befundliste

    Sie bekommen eine Liste der Mängel, sortiert nach Dringlichkeit, mit betroffener Seite und WCAG-Kriterium.

  3. Umsetzung

    Die Mängel beheben wir selbst, oder Sie geben die Liste an Ihren bisherigen Dienstleister weiter.

  4. Nachprüfung

    Nach der Umsetzung prüfen wir erneut und halten den Stand schriftlich fest.

Neue Websites und Shops

Barrierefreiheit von Anfang an

  • Neue Websites

    Bei neuen Websites legen wir Farben, Schriftgrößen und Bedienelemente von Beginn an so an, dass sie die Anforderungen erfüllen. Das ist günstiger, als eine fertige Seite nachträglich umzubauen.

  • Shopify-Shops

    Onlineshops fallen in der Regel unter das BFSG. Bei Shopify hängt viel am Theme und an den installierten Apps. Wir prüfen beides und passen an, was sich anpassen lässt.

  • Diese Website

    Die Seite, auf der Sie gerade lesen, haben wir nach denselben Regeln gebaut. Im automatischen Test mit axe zeigt sie keine Verstöße, die Punkte aus der Liste oben haben wir zusätzlich von Hand geprüft.

Kontakt

Lassen Sie Ihre Website prüfen

Nennen Sie uns die Adresse Ihrer Website oder Ihres Shops. Wir sehen sie uns an und sagen Ihnen, wie umfangreich eine Prüfung wird.

Website prüfen lassen

gutstein.
Schloßstraße 20
89431 Bächingen
07325 96795‑80 info@gutstein.biz